Böden und Randbereiche
Bodenflächen, Ecken, Kanten und schwerer zugängliche Bereiche können materialgerecht eingeplant werden.
Wenn die laufende Unterhaltsreinigung nicht alle fest sitzenden oder schwer erreichbaren Verschmutzungen abdeckt, kann eine Grundreinigung vereinbart werden. Flächen, Materialien und das gewünschte Ergebnis werden vorab direkt am Objekt geklärt.
Die Unterhaltsreinigung umfasst wiederkehrende Aufgaben in einem festgelegten Rhythmus. Eine Grundreinigung wird dagegen für einen intensiveren, gesondert vereinbarten Umfang geplant. Sie kann einmalig oder in größeren, individuell festgelegten Abständen sinnvoll sein.
Welche Bereiche einbezogen werden, hängt von Bodenarten, Oberflächen, Zugänglichkeit und Verschmutzungsgrad ab. Deshalb wird nicht mit einem pauschalen Standardumfang gearbeitet.
Der konkrete Umfang wird passend zu Ihrem Objekt zusammengestellt. Nur ausdrücklich vereinbarte Bereiche werden in das Angebot aufgenommen.
Bodenflächen, Ecken, Kanten und schwerer zugängliche Bereiche können materialgerecht eingeplant werden.
Stärker beanspruchte Flächen in Sanitär-, Küchen- oder Nebenbereichen werden getrennt betrachtet.
Frei zugängliche Oberflächen, Türen oder fest eingebaute Elemente können nach vorheriger Abstimmung einbezogen werden.
Sie nennen Objektart, betroffene Räume und den gewünschten Anlass der Reinigung.
Materialien, Zugänglichkeit und Verschmutzungsgrad werden vor Ort aufgenommen.
Flächen, Aufgaben und Abgrenzungen werden nachvollziehbar im Angebot beschrieben.
Termin und Vorgehensweise werden passend zum vereinbarten Umfang geplant.
Bei der Besichtigung lassen sich Materialien, betroffene Flächen und gewünschter Umfang verlässlich aufnehmen.
Der Schwerpunkt dieser Seite liegt auf München. Anfragen sind außerdem aus Bad Tölz, Wolfratshausen, Geretsried, Holzkirchen, Starnberg, Seeshaupt, Penzberg, Lenggries, Tegernsee und Gmund am Tegernsee möglich.
Die Unterhaltsreinigung wiederholt festgelegte Aufgaben in einem vereinbarten Rhythmus. Die Grundreinigung wird als intensiverer, gesondert abgegrenzter Leistungsumfang für bestimmte Flächen geplant.
Die vorhandenen Bodenarten werden bei der Besichtigung aufgenommen. Erst danach wird festgelegt, welche Vorgehensweise für die jeweilige Fläche vereinbart werden kann.
Ja. Der Umfang kann auf ausdrücklich vereinbarte Räume oder Flächen begrenzt werden, wenn dies zum Bedarf des Objekts passt.
Sie kann einmalig oder in individuell vereinbarten größeren Abständen geplant werden. Der sinnvolle Bedarf richtet sich nach Nutzung, Flächen und Zustand.
Hilfreich sind Objektart, ungefähre Fläche, betroffene Räume, Bodenarten, Anlass und gewünschter Zeitraum. Offene Punkte werden bei der Besichtigung geklärt.
Nennen Sie uns Objekt, betroffene Flächen und Anlass. Telefon, E-Mail und Kontaktformular stehen Ihnen direkt zur Verfügung.